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Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545)

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Das dritte Buch Mose

Capitel 7

VND dis ist das Gesetz des Schuldopffers / vnd das ist das allerheiligst.
2 An der stet / da man das Brandopffer schlachtet / sol man auch das Schuldopffer schlachten / vnd seines bluts auff den Altar vmbher sprengen.
3 Vnd alle sein fett sol man opffern / den schwantz vnd das fett am eingeweide /
4 die zwo nieren / mit dem fett das dran ist an den lenden / vnd das netz vber der lebber an den nieren abgerissen.
5 Vnd der Priester sols auff dem Altar anzünden zum Fewr dem HERRN / Das ist ein Schuldopffer.
6 WAs menlich ist vnter den Priestern sollen das essen / an heiliger stet / Denn es ist das allerheiligst.
7 Wie das Sündopffer / also sol auch das Schuldopffer sein / aller beider sol einerley Gesetz sein / Vnd sol des Priesters sein / der dadurch versünet.
8 Welcher Priester jemands Brandopffer opffert / des sol des selben Brandopffers fell sein / das er geopffert hat.
9 Vnd alles Speisopffer das im ofen / oder auff dem rost / oder in der pfannen gebacken ist / sol des Priesters sein / der es opffert.
10 Vnd alle Speisopffer das mit öle gemengt oder treuge ist / sol aller Aarons kinder sein / eines wie des andern.
11 VND dis ist das Gesetz des Danckopffers / das man dem HERRN opffert.
12 Wollen sie ein Lobopffer (1) thun / so sollen sie vngesewrte Kuchen opffern mit öle gemenget / vnd vngesewrte Fladen mit öle bestrichen / vnd geröstet Semelkuchen mit öle gemenget.
13 Sie sollen aber solchs Opffer thun / auff einen Kuchen vom gesewrten brot / zum Lobopffer seines Danckopffers.
14 Vnd sol einen von den allen dem HERRN zur Hebe opffern / vnd sol des Priesters sein / der das blut des Danckopffers sprenget.
15 Vnd das fleisch des Lobopffers in seinem Danckopffer / sol desselben tages geessen werden / da es geopffert ist / vnd nichts vbergelassen werden / bis an den morgen.
16 VND es sey ein Gelübd oder freiwillig Opffer / So sol es desselben tags / da es geopffert ist / gessen werden / So aber etwas vberbleibt auff den andern tag / sol mans doch essen.
17 Aber was von geopffertem Fleisch vberbleibt am dritten tage / sol mit fewr verbrennet werden.
18 Vnd wo jemand am dritten tage wird essen von dem geopfferten fleisch seines Danckopffers / so wird er nicht angeneme sein / der es geopffert hat / Es wird jm auch nicht zugerechnet werden / sondern es wird ein Grewel sein / Vnd welche Seele dauon essen wird / die ist einer missethat schuldig.
19 VND das Fleisch / das etwas vnreines anrüret / Sol nicht gessen / sondern mit fewr verbrennet werden. Wer reines Leibs ist / sol des fleischs essen /
20 Vnd welche Seele essen wird von dem fleisch des Danckopffers / das dem HERRN zugehöret / der selben vnreinigkeit sey auff jr / vnd sie wird ausgerottet werden von jrem volck.
21 Vnd wenn eine Seele etwas vnreines anrüret / es sey vnrein Mensch / Vieh / oder was sonst grewlich ist / vnd vom fleisch des Danckopffers isset das dem HERRN zugehöret / die wird ausgerottet werden von jrem volck.
22 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /
23 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich / Jr solt kein Fett essen vom Ochsen / Lemmer vnd Zigen.
24 Aber das fett vom Ass / vnd was vom Wild zurissen ist / macht euch zu allerley nutz / Aber essen solt jrs nicht.
25 Denn wer das fett isset vom Vieh / das dem HERRN zum Opffer gegeben ist / dieselb Seel sol ausgerottet werden von jrem Volck.
26 Jr solt auch kein Blut essen / weder vom Vieh noch von Vogeln / wo jr wonet /
27 Welche Seele würde jrgent ein Blut essen / die sol ausgerottet werden von jrem Volck. Leui. 3.; Gen. 9.; Leui. 3.; Leui. 17.; Leui. 19.; Deut. 12.
28 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /
29 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich. Wer dem HERRN sein Danckopffer thun wil / der sol auch mit bringen was zum Danckopffer dem HERRN gehört.
30 Er sols aber mit seiner hand herzu bringen zum Opffer des HERRN / nemlich / Das fett an der brust sol er bringen / sampt der Brust / das sie ein Webe werden fur dem HERRN.
31 Vnd der Priester sol das Fett anzünden auff dem Altar / vnd die Brust sol Aaron vnd seiner Söne sein /
32 Vnd die rechte Schuldern sollen sie dem Priester geben zur Hebe von jren Danckopffern.
33 Vnd welcher vnter Aaron sönen das blut der Danckopffer opffert vnd das fett / des sol die rechte Schulder sein zu seinem teil.
34 Denn die Webebrust / vnd die Hebeschuldern / hab ich genomen vnd den kindern Jsrael von jren Danckopffern / vnd hab sie dem Priester Aaron vnd seinen Sönen gegeben / zum ewigem Recht.
35 DJS ist die salbung Aarons vnd seiner Söne / vnd den Opffern des HERRN / des tages / da sie vberantwortet worden Priester zu sein dem HERRN /
36 Da der HERR gebot am tage da er sie salbet / das jm gegeben werden solt von den kinder Jsrael / zum ewigen Recht / allen jren Nachkommen.
37 Vnd dis ist das gesetze des Brandopffers / des Speisopffers / des Sündopffers / des Schuldopffers / der Fülleopffer / vnd der Danckopffer /
38 das der HERR Mose gebot auff dem berge Sinai / des tages da er jm gebot an die kinder Jsrael / zu opffern jr Opffer dem HERRN in der wüsten Sinai.


(1) Lobopffer / Danckopffer. Diese zwey opffer sind in ein opffer gerechnet / danckopffer heisst wenn sie schaf / ochsen / etc. geschlacht haben. Lobopffer / wenn sie fladen vnd kuchen (wie ein Speisopffer) dazu gethan haben. Vnd nennet also eins das ander / das es heisst Fleisch des Lobopffers das ist (neben dem Lobopffer) Jtem / Lobopffer des Danckopffers.

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