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Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545)

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Das dritte Buch Mose

Capitel 14

VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /
2 Das ist das Gesetz vber den Aussetzigen / wenn er sol gereiniget werden. Er sol zum Priester komen /
3 Vnd der Priester sol aus dem Lager gehen / vnd besehen / wie das mal des aussatzs am Aussetzigen heil worden ist.
4 Vnd sol gebieten / dem / der zu reinigen ist / das er zween lebendige Vogel neme / die da rein sind / vnd Cedern holtz / vnd rosinfarb wolle vnd Jsop.
5 Vnd sol gebieten / den einen Vogel zu schlachten in einem erden gefess am fliessenden wasser.
6 Vnd sol den lebendigen Vogel nemen mit dem Cedern holtz / rosinfarb wolle vnd Jsop / vnd in des geschlachten vogels blut tuncken am fliessenden wasser /
7 vnd besprengen den / der vom aussatz zu reinigen ist / sieben mal / Vnd reinige jn also / vnd lasse den lebendigen Vogel ins frey feld fliegen. Math. 8.; Mar. 1.; Luc. 5.; Luc. 17.
8 DEr Gereinigte aber sol seine Kleider wasschen / vnd alle seine Har abscheren / vnd sich mit wasser baden / so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager / Doch sol er ausser seiner Hütten sieben tage bleiben.
9 Vnd am siebenden tage sol er alle seine Har abscheren auff dem heubt / am bart / an den augbrunen / das alle har abgeschoren seien / Vnd sol seine kleider wasschen vnd sein fleisch im wasser baden / so ist er rein.
10 VND am achten tag sol er zwey Lemmer nemen on wandel / vnd ein jerig Schaf on wandel / vnd drey zehenden semelmelh zum Speisopffer / mit öle gemenget / vnd ein Log (1) öles.
11 Da sol der Priester denselben Gereinigten / vnd diese ding stellen fur den HERRN / fur der thür der Hütten des Stiffts.
12 Vnd sol das eine Lamb nemen / vnd zum Schuldopffer opffern / mit dem Log öle / vnd sol solchs fur dem HERRN Weben /
13 vnd darnach das Lamb schlachten / da man das Sündopffer vnd Brandopffer schlachtet / nemlich / an heiliger stet / Denn wie das Sündopffer / also ist auch das Schuldopffer des Priesters / Denn es ist das allerheiligst.
14 VND der Priester sol des bluts nemen vom Schuldopffer / vnd dem Gereinigten auff den knörbel des rechten ohrs thun / vnd auff den daumen seiner rechten hand / vnd auff den grossen zehe seines rechten fusses.
15 Darnach sol er des öles aus dem Log nemen / vnd in seine (des Priesters) lincke hand giessen /
16 vnd mit seinem rechten finger in das öle tuncken / das in seiner lincken hand ist / vnd sprengen mit seinem finger das öle sieben mal fur dem HERRN.
17 Das vbrige öle aber in seiner hand sol er dem Gereinigten auff den knörbel des rechten ohrs thun / vnd auff den rechten daumen / vnd auff den grossen zehe seines rechten fusses / oben auff das blut des Schuldopffers.
18 Das vbrige öle aber in seiner hand sol er auff des Gereinigten heubt thun / vnd jn versünen fur dem HERRN.
19 Vnd sol das Sündopffer machen / vnd den Gereinigten versünen seiner vnreinigkeit halben. Vnd sol darnach das Brandopffer schlachten /
20 vnd sol es auff dem Altar opffern / sampt dem Speisopffer vnd jn versünen / so ist er rein.
21 JST er aber Arm / vnd mit seiner hand nicht so viel erwirbt / So neme er ein Lamb zum Schuldopffer zu Weben / jn zuuersünen / vnd ein zehenden Semelmelh mit öle gemengt zum Speisopffer / vnd ein Log öle /
22 vnd zwo Dordeltauben / oder zwo Jungetauben / die er mit seiner hand erwerben kan / Das eine sey ein Sündopffer / die ander ein Brandopffer.
23 Vnd bring sie am achten tage seiner reinigung zum Priester / fur der thür der Hütten des Stiffts / fur dem HERRN.
24 DA sol der Priester das Lamb zum Schuldopffer nemen / vnd das Log öle / vnd sols alles Weben fur dem HERRN /
25 vnd das Lamb des Schuldopffers schlachten. Vnd des bluts nemen von dem selben Schuldopffer / vnd dem Gereinigten thun auff den knörbel seines rechten ohrs / vnd auff den daumen seiner rechten hand / vnd auff den grossen zehe seines rechten fusses /
26 Vnd des öles in seine (des Priesters) lincke hand giessen /
27 vnd mit seinem rechten finger / das öle das in seiner lincken hand ist / sieben mal sprengen fur dem HERRN.
28 DEs vbrigen aber in seiner hand / sol er dem Gereinigten auff den knörbel seines rechten ohrs / vnd auff den daumen seiner rechten hand / vnd auff den grossen zehe seins rechten Fusses thun / oben auff das blut des Schuldopffers.
29 Das vbrige öle aber in seiner hand sol er dem Gereinigten auff das heubt thun / jn zuuersünen fur dem HERRN.
30 Vnd darnach aus der einen Dordeltauben oder Jungentauben / wie seine hand hat mügen erwerben /
31 ein Sündopffer / Aus der andern ein Brandopffer machen / sampt dem Speisopffer / vnd sol der Priester den Gereinigten also versünen fur dem HERRN.
32 Das sey das Gesetz fur den Aussetzigen / der mit seiner hand nicht erwerben kan / was zu seiner reinigung gehört.
33 Vnd der HERR redet mit mose vnd aaron / vnd sprach /
34 Wenn jr ins land Canaan kompt / das ich euch zur Besitzung gebe / vnd werde jrgent in einem Hause ewr besitzung ein Aussatzmal geben /
35 So sol der komen / des das haus ist / dem Priester ansagen / vnd sprechen / Es sihet mich an / als sey ein aussetzig mal an meim hause.
36 Da sol der Priester heissen / das sie das haus ausreumen / ehe denn der Priester hin ein gehet / das mal zu besehen / auff das nicht vnrein werde alles was im hause ist / Darnach sol der Priester hinein gehen / das haus zu besehen.
37 WEnn er nu das mal besihet / vnd findet / das an der wand des hauses / gele oder rötliche grüblin sind / vnd jr ansehen tieffer / denn sonst die wand ist /
38 So sol er zum haus zur thür er aus gehen / vnd das haus sieben tage verschliessen.
39 Vnd wenn er am siebenden tag widerkompt / vnd sihet das das mal weiter gefressen hat / an des hauses wand /
40 So sol er die steine heissen ausbrechen / darm das mal ist / vnd hin aus fur die Stad / an einen vnreinen ort werffen.
41 Vnd das haus sol man inwendig rings rumb schaben / vnd sollen den abgeschabenen leimen hin aus fur die Stad an einen vnreinen ort schütten.
42 Vnd andere steine nemen vnd an jener stat thun / vnd andern leimen nemen / vnd das haus bewerffen.
43 WEnn denn das mal widerkompt / vnd ausbricht am hause / nach dem man die steine ausgerissen / vnd das haus anders beworffen hat /
44 So sol der Priester hin ein gehen. Vnd wenn er sihet / das das mal weiter gefressen hat am hause / so ists gewis ein fressender Aussatz am hause / vnd ist vnrein.
45 Darumb sol man das haus abbrechen / stein vnd holtz / vnd allen leimen am hause / vnd sols hin aus füren fur die Stad an einen vnreinen ort.
46 Vnd wer in das haus gehet / so lang es verschlossen ist / der ist vnrein bis an den abend.
47 Vnd wer drinnen ligt oder drinnen isset / der sol seine Kleider wasschen.
48 WO aber der Priester / wenn er hin ein gehet / sihet / das dis mal nicht weiter am hause gefressen hat / nach dem das haus beworffen ist / So sol ers rein sprechen / denn das mal ist heil worden.
49 Vnd sol zum Sündopffer fur das haus nemen zween Vogel / Cedern holtz / vnd rosinfarbe wolle vnd Jsop.
50 Vnd den einen Vogel schlachten in einem erden gefess an einem fliessenden wasser.
51 Vnd sol nemen das Cedern holtz / die rosinfarbe wolle / den Jsop / vnd den lebendigen Vogel / vnd in des geschlachten Vogels blut tuncken / an dem fliessenden wasser / vnd das haus sieben mal besprengen.
52 Vnd sol also das haus entsündigen mit dem blut des Vogels / vnd mit fliessendem wasser / mit dem lebendigen Vogel / mit dem Cedern holtz / mit Jsopen vnd mit rosinfarbe wolle.
53 Vnd sol den lebendigen Vogel lassen hin aus fur die Stad ins frey feld fliegen / vnd das haus versünen / so ists rein.
54 DAs ist das Gesetz vber allerley mal des Aussatzs vnd Grinds
55 vber den Aussatz der kleider / vnd der heuser /
56 vber die beulen / gnetz vnd eiter weis /
57 Auff das man wisse / wenn etwas vnrein oder rein ist / Das ist das Gesetz vom Aussatz.


(1) Log ist ein klein meslin / auff Ebreisch also genennet Aber noch vngewis wie gros es sey.

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