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Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545)

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Das fünffte buch Mose

Capitel 24

WEnn jemand ein Weib nimpt vnd ehelicht sie / vnd sie nicht gnade findet fur seinen augen / vmb etwa einer vnlust willen / So sol er ein Scheidebrieff schreiben / vnd jr in die hand geben / vnd aus seinem hause lassen.
2 Wenn sie denn aus seinem hause gangen ist / vnd hin gehet / vnd wird eins andern weib /
3 Vnd der selbe ander Man jr auch gram wird / vnd einen Scheide brieff schreibt / vnd jr in die hand gibt / vnd sie aus seinem hause lesst / Oder so derselb ander Man stirbt / der sie jm zum weibe genomen hatte /
4 So kan sie jr erster Man / der sie auslies / nicht widerumb nemen / das sie sein weib sey / nach dem sie ist vnrein / denn solchs ist ein Grewel fur dem HERRN / Auff das du das Land nicht zu sünden machest / das dir der HERR dein Gott zum Erbe gegeben hat. Mat. 5.; Mat. 19.
5 WEnn jemand newlich ein Weib genomen hat / der sol nicht in die Heerfart ziehen / vnd man sol jm nichts aufflegen. Er sol frey in seinem hause sein ein jarlang / Das er frölich sey mit seinem Weibe das er genomen hat. Deut. 20.
6 DV solt nicht zu Pfande nemen den vntersten vnd öbersten Mulstein / Denn er hat dir die Seele zu pfand gesetzt.
7 WEnn jemand funden wird / der aus seinen Brüdern eine Seele stilet aus den kindern Jsrael / vnd versetzt oder verkeufft sie / Solcher dieb sol sterben / das du das böse von dir thust. Exod. 21.; 1. Tim. 1.
8 HVte dich fur der plage des Aussatzs / das du mit vleis haltest vnd thust / alles das dich die Priester / die Leuiten leren / Vnd wie sie euch gebieten / das solt jr halten / vnd darnach thun.
9 Bedenckt / was der HERR dein Gott thet mit MirJam auff dem wege / da jr aus Egypten zoget. Leu. 13.; Leu. 14.; Num. 12.
10 WEnn du deinem Nehesten jrgend eine schuld borgest / so soltu nicht in sein haus gehen / vnd jm ein Pfand nemen /
11 Sondern du solt haussen stehen / vnd er dem du borgest / sol sein pfand zu dir er aus bringen.
12 Jst er aber ein Dürfftiger / so soltu dich nicht schlaffen legen vber seinem pfand /
13 Sondern solt jm sein pfand widergeben / wenn die Sonne vntergehet / das er in seinem Kleide schlaffe / vnd segene dich / Das wird dir fur dem HERRN deinem Gott eine gerechtigkeit sein.
14 DV solt dem Dürfftigen vnd Armen seinen Lohn nicht vorhalten / er sey von deinen Brüdern oder Frembdlingen / der in deinem Land vnd in deinem Thor ist.
15 Sondern solt jm seinen Lohn des tages geben / das die Sonne nicht drüber vntergehe / Denn er ist dürfftig / vnd erhelt seine Seele damit / Auff das er nicht wider dich den HERRN anruffe / vnd sey dir sünde. Leu. 19.
16 DJE Veter sollen nicht fur die Kinder / noch die Kinder fur die Veter sterben / Sondern ein jglicher sol fur seine sünde sterben.
17 Du solt das Recht des Frembdlingen vnd des Waisen nicht beugen / Vnd solt der Widwe nicht das Kleid zum pfand nemen.
18 Denn du solt gedencken / das du Knecht in Egypten gewesen bist / vnd der HERR dein Gott dich von dannen erlöset hat / Darumb gebiete ich dir / das du solchs thust. Ezech. 18.
19 WEnn du auff deinem Acker geerndtet hast / vnd einer Garben vergessen hast auff dem acker / So soltu nicht vmbkeren dieselben zu holen / Sondern sie sol des Frembdlingen / des Waisen / vnd der Widwen sein / Auff das dich der HERR dein Gott segene / in allen wercken deiner hende.
20 Wenn du deine Olebaum hast geschüttelt / so soltu nicht nachschütteln / Es sol des Frembdlingen / des Waisen / vnd der Widwen sein.
21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast / so soltu nicht nachlesen / Es sol des Fremblingen / des Waisen vnd der Widwen sein.
22 Vnd solt gedencken / das du Knecht in Egyptenland gewesen bist / Darumb gebiete ich dir / das du solchs thust. Leu. 19.; Leu. 23.


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